Übersetzungen
Schriftliche Übersetzungen
i. EINFACH (OHNE BEGLAUBIGUNG)
ii. BEGLAUBIGT (MIT STEMPEL DES GERICHTSDOLMETSCHERS)
Offizielle Übersetzung
Mündliche Übersetzungen
i. konsekutives Übersetzen - Übersetzung nach
ausgesprochenen Satz (oder kurzem Text)
ii. simultanes Übersetzen – parallele auditive
Übersetzung
Übersicht über angefertige Übersetzungen
- Diplomen
- Gesellschaftsverträge
- Elaborate über Marktwertschätzungen
- Auszüge aus dem Geburtsregister
- Auszüge aus dem Eheregister
- Handelsregisterauszüge
- Scheidungszertifikate
- Ausschreibungen (Tender)
- Testamente
- Personaldokumente
- Präsentationen
- Beitrittsprojekte der Europäischen Union
- Reklamematerial und Broschüren, Flugzettel
- Reklametexte
- Gerichtsbeschlüsse
- Gerichtsurteile
- Zeugnisse
- Verträge
- Gesellschaftsgründungsverträge
- Gesetze, Gesetzesausschnitte
- Übersetzungen von Fachtexten und spezieller
Dokumentation
- Übersetzungen von Webseiten, Katalogen, Broschüren,
Flyern
- Übersetzungen von wissenschaftliche Literatur aus der
Philosophie
Übernahme und Sendung von Übersetzungen:
Übersetzungen werden als Ausdruck eines Dokuments auf
Papier, als Computerdatei, Datei auf CD, DVD o.ä.
übernommen, via Email, Fax, Post und, natürlich, durch
persönliche Übernahme!
In Absprache mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen werden
Übersetzungen auf Ihnen entsprechende Weise übersendet.
Beglaubigte Übersetzungen werden per Post gesendet, via
Email als pdf-Dokument als Kopie der beglaubigten
Übersetzung oder per Fax als Kopie des beglaubigten
Textes.
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Dolmetschertätigkeit:
in allen Situationen des Alltags vor Gericht, beim
Notar, bei der Polizei, bei Behörden, bei Konferenzen,
Symposien und Messen.